Ebenso wie der Pfingstsonntag dient der Pfingstmontag dem Gedenken der Christen an die symbolische Gründungsstunde der Kirche. Der Pfingstmontag als gesetzlicher Feiertag existiert als ist ein Fragment der überholten Kirchentradition und verweist damit auf eine Besonderheit in der Kirchengeschichte. Ursprünglich war dieser Tag der zweite Feiertag des achttägigen Pfingstfestes, der sogenannten Pfingstoktav. 1970 wurde dieser Feiertag durch Papst Paul VI abgeschafft, ist allerdings nach wie vor ein gesetzlicher festgelegter Feiertag. Als Oktav gilt heutzutage nur noch Weihnachten und Ostern, dabei sind der zweite Weihnachtsfeiertag und der Ostermontag die dazugehörigen zweiten Festtage.
Die Nacht zwischen dem Pfingstsonntag und dem Pfingstmontag wird in einigen Regionen von Deutschland als „Unruhnacht“ bezeichnet, wobei traditionell die bösen Geister in dieser Nacht davongejagt werden sollen.
Einzigartige örtliche Pfingsttraditionen werden in den verschiedensten Regionen Deutschlands aufrecht erhalten, wie zum Beispiel in Kötzing, im Bayerischen Wald, wo jedes Jahr am Pfingstmontag eine der größten Pferdeprozessionen Europas stattfindet.
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